Geschäftsordnung der Fachgruppe Handel im BDS-Ortsverband Ostfildern-Nellingen e.V.

Stand: 12.12.2005

§ 1 Name

Aufgrund § 11 der Satzung des BDS-Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen e.V. führt die Fachgruppe den Namen BDS Ostfildern-Nellingen – Fachgruppe Handel.

§ 2 Zweck

Die Fachgruppe erstrebt den Zusammenschluss aller Mitglieder des BDS-Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen e.V. , die Konsumentenwerbung betreiben.

Der Zweck der Fachgruppe ist, durch gemeinschaftliche Werbung, Aktionen und Veranstaltungen Konsumenten in erhöhtem Maße auf das leistungsfähige örtliche Waren- und Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Es wird angestrebt, die Stadt/Gemeinde für den Konsumenten so attraktiv wie möglich zu gestalten.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft

Jedes Mitglied und jede Mitgliedsfirma des BDS-Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen e.V. kann Mitglied der Fachgruppe werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mehrheit der Mitgliederversammlung der Fachgruppe.

§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  1. durch freiwilligen Austritt, der mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderhalbjahres zulässig ist. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 30.6. bzw. 31.12. eines Jahres beim Fachgruppenleiter eingegangen sein.
  2. durch Erlöschen der Mitgliedsfirma,
  3. durch Ausschluss, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen diese Geschäftsordnung oder durch sein Verhalten gegen die Interessen der Fachgruppe und/oder die Interessen des BDS Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen verstößt. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt durch den Fachgruppenleiter und seinen Stellvertreter. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Zu der Sitzung, in der über diesen Ausschluss beraten und gegebenenfalls beschlossen wird, ist das betroffene Mitglied zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen und anzuhören. Es hat hier das Rederecht. Der Beschluss über den Ausschluss ist der betroffenen Firma vom Fachgruppenleiter mit Begründung schriftlich mitzuteilen. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem BDS-Ortsverband beinhaltet gleichzeitig den Ausschluss aus der Fachgruppe.
  4. durch Auflösung der Fachgruppe.

Das Ausscheiden eines Mitglieds entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung noch fälliger Beiträge. Ansprüche eines Ausscheidenden gegenüber der Fachgruppe erlöschen mit dem Tage des Austritts oder des Ausschlusses.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Fachgruppe führt innerhalb des BDS-Ortsverbandes eine gesonderte Kasse.

Die Mitglieder der Fachgruppe verpflichten sich, zur Deckung der Kosten, die aufgrund des § 2  dieser Geschäftsordnung entstehen, Beiträge zu entrichten. Über die Höhe der Beiträge und über eine Beitragsordnung entscheidet die Fachgruppe.

§ 7 Organe

Vorstand er besteht aus:

  1. dem Fachgruppenleiter,
  2. dem stellvertretenden Fachgruppenleiter,
  3. dem Kassier der Fachgruppe
  4. dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des BDS-Ortsverbandes als beratende Mitglieder

Mitgliederversammlung der Fachgruppe

§ 8 Mitgliederversammlung der Fachgrupp

Die Mitgliederversammlung ordnet durch Beschlussfassung alle Angelegenheiten der Fachgruppe.

Zu ihrer Obliegenheit gehört insbesondere:

  1. die Wahl der Fachgruppenleiter,
  2. die Wahl des stv. Fachgruppenleiter,
  3. die Wahl des Kassiers,
  4. die Festsetzung der Beiträge und der Beitragsordnung,
  5. die Beschlussfassung über die Jahresrechnung,
  6. die Entlastung des Fachgruppenleiter und der Kassenführung,
  7. die Beschlussfassung über Werbemaßnahmen, Aktionen und Veranstaltungen sowie deren Finanzierung,
  8. die Beschlussfassung über die Auflösung der Fachgruppe.

Die Jahreshauptversammlung wird mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen. Die Einladung erfolgt an jedes Mitglied der Fachgruppe. Eine Mitgliederversammlung wird einberufen, so oft ein Bedarf hierfür besteht, mindestens jedoch 1 mal im Jahr. Sie muss innerhalb von 3 Wochen einberufen werden, wenn 20% der Mitglieder dies schriftlich vom Fachgruppenleiter verlangen. Jede ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig (Ausnahme:  Auflösung § 12).

Der Fachgruppenleiter, sein Stellvertreter und der Kassier werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahlen erfolgen offen, jedoch schriftlich und geheim, wenn dies von einem Kandidaten oder 10 % der Anwesenden gewünscht wird.

§ 9 Fachgruppenleiter und Kassier

Im Einzelnen haben

  1. der Fachgruppenleiter, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, die Sitzungen der Fachgruppe zu leiten.
  2. der Kassier die Beiträge einzuziehen und alle finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Er hat der Mitgliederversammlung der Fachgruppe und dem Vorstand des BDS-Ortsverbandes eine Jahresrechnung vorzulegen.

§ 10 Kassenprüfer

Die Kassenprüfung erfolgt jährlich durch die Hauptkassenprüfer des BDS Ostfildern-Nellingen e.V.

§ 11 Stimmrecht

Bei der Wahl des Fachgruppenleiters, des stv. Fachgruppenleiters und des Kassiers hat jedes Mitglied bzw. jede Mitgliedsfirma eine Stimme, die nicht übertragbar ist. In der Regel gilt bei Abstimmungen die einfache Mehrheit. Bei Änderung der Geschäftsordnung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§12 Auflösung der Fachgruppe

Über die Auflösung entscheidet die Fachgruppe mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder. Sollte bei der ersten Mitgliederversammlung die Zahl der anwesenden Mitglieder 2/3 nicht erreichen, ist eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder über die Auflösung entscheidet.

Das vorhandene Vermögen der Fachgruppe geht bei einer Auflösung auf die Hauptkasse des BDS-Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen e.V. über.

§ 13 Schlussbestimmung

Soweit in der Geschäftsordnung keine Sonderbestimmungen getroffen wurden, gelten für alle Mitglieder die Bestimmungen der Satzung des BDS-Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen e.V.

Vorliegende Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung der Fachgruppe am 28.03.2006 beschlossen.

Vorliegende Geschäftsordnung wurde am 30.11.2005 vom Vorstand und Ausschuss des BDS-Ortsverbandes Ostfildern-Nellingen e.V. genehmigt.